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Gesetz zur Arzneimittelbevorratung stärkt Medikamentenversorgung in Österreich weiter

30.11.2023

Rahmenbedingungen für Bevorratung kritischer Medikamente geschaffen

Die Bundesregierung setzt einen weiteren Schritt zur Absicherung der Medikamentenversorgung in Österreich. Nach der Einigung auf die Einlagerung kritischer Wirkstoffe, der Erleichterung von Medikamentenimporten sowie der Verlängerung der Verkaufsfristen von Arzneimitteln, werden jetzt die gesetzliche Grundlage zur Erhöhung der Medikamentenvorräte geschaffen. Dies wurde durch einen Initiativantrag am Freitag im Parlament eingebracht. Auch der Infrastruktursicherungsbeitrag zur Lieferkettenstärkung für besonders günstige Medikamente wird gesetzlich verankert. “Langfristig ist der anhaltende Medikamentenengpass nur auf europäischer Ebene lösbar. Wir setzen jedoch bereits auf nationaler Ebene ein Bündel an Maßnahmen, um die Versorgung mit Medikamenten bereits jetzt so gut wie möglich zu verbessern", betont Gesundheitsminister Johannes Rauch. ***

Zur Abfederung möglicher akuter Medikamentenengpässe hat die Bundesregierung am Freitag weitere Maßnahmen vorgestellt, um die Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten für diesen Winter zu verbessern. Nach dem Schaffen eines Wirkstofflagers für diesen Winter, der Erweiterung von Verkaufsfristen sowie einfacheren Importen aus dem EWR-Raum wurden weitere Anpassungen per Initiativantrag am Freitag im Parlament eingebracht.

Die eingebrachten Anpassungen im Arzneimittelgesetz schaffen die gesetzlichen Rahmenbedingungen, um die erhöhte Einlagerung kritischer Medikamente und Wirkstoffe durch den pharmazeutischen Großhandel und Medikamentenhersteller künftig zu ermöglichen. Gerade bei der Schaffung von zusätzlichen Arzneimittelreserven handelt es sich um eine Maßnahme, die auch mittelfristig zur Entspannung der Versorgungslage führen wird. Künftig soll ein Bedarf an kritischen Arzneimitteln von 4 Monaten bevorratet werden, um Engpässen weiter entgegenzuwirken.

Durch die gesetzliche Verankerung des Infrastruktursicherungsbeitrags, die parallel zur Einlagerung kritischer Wirkstoffe festgesetzt wurde, wird außerdem die Versorgung mit besonders günstigen Medikamenten, die häufig verschrieben werden, für diesen Winter gesichert. Dafür stellt der Bund dem Pharmagroßhandel einen Teil jener Mehrkosten zur Verfügung, die in den vergangenen Jahren entstanden sind. Das Gesetz tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft und gilt rückwirkend ab 1. September 2023.

„Wir haben in den vergangenen Wochen ein Bündel an Maßnahmen präsentiert, um den akuten Engpässe bei Medikamenten bestmöglich auf nationaler Ebene entgegenzuwirken. Nun stellen wir die Weichen, um die Bevorratung von Medikamenten sowie Wirkstoffen in Österreich langfristig zu sichern. Damit sind wir auch in der Zukunft gerüstet Lieferengpässe gut abzufedern. Langfristig ist und bleibt das Problem jedoch nur auf EU-Ebene zu lösen. Daran besteht kein Zweifel”, erklärt Gesundheitsminister Johannes Rauch.

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